Förderaktionen gegen Energiearmut

Energiearmut

Zwei Förderungen sollen einkommensschwache Personen erreichen: „Sauber Heizen für alle“ unterstützt klimafreundliches Heizen in einkommensschwachen Haushalten und „Klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige“ finanziert die thermische Sanierung samt der Installation von klimafreundlichen Heizungen in Gebäuden für Schutzbedürftige.

Sauber Heizen für Alle
Damit sich wirklich alle klimafreundliches Heizen leisten können, wird der Umstieg auf ein klimafreundliches Heizungssystem für einkommensschwache Haushalte mit zusätzlichen Förderungsmitteln bis zu 100 % der Kosten unterstützt. Einreichen können ausschließlich natürliche Personen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus. Die Förderabwicklung findet in Kooperation zwischen Bund und Bundesländern insbesondere im Bereich der Einkommensprüfung und Energieberatung statt. Die Förderaktion wird auch 2023 weitergeführt.

Klimafitte Gebäude für Schutzbedürftige
Der österreichischen Aufbau- und Resilienzplan (ÖARP) sieht Investitionsmaßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut vor. Entsprechend dieser Maßnahme aus dem ÖARP wird im Rahmen der Umweltförderung im Inland eine Förderaktion zur Bekämpfung der Energiearmut gestartet. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden die älter als 20 Jahre sind und überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher bzw. schutzbedürftiger Personen dienen. Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung oder Wärmepumpe) gemeinsam mit der thermischen Sanierung oder als Einzelmaßnahme in sanierten Gebäuden gefördert. Die Förderung wird anhand einer Flächenpauschale (Euro/m²) bestimmt und beträgt maximal 100 % der anfallenden Nettokosten.

Einreichen können gemeinnützige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen, die auf der „Liste spendenbegünstigter Einrichtungen“ des Bundesministeriums für Finanzen gelistet sind, sowie Gemeinden, die ein Gebäude überwiegend zur Unterbringung einkommensschwacher bzw. schutzbedürftiger Personen im Rahmen einer karitativen/gemeinnützigen Einrichtung betreiben bzw. besitzen.

Für diese Förderungsaktion steht ein Budget von insgesamt 45 Mio. Euro aus Mitteln des ÖARP zur Verfügung. Die Projekte müssen bis spätestens 30.06.2025 vollständige Endabrechnungsunterlagen vorlegen. Die zu beschließende Förderungsaktion gilt für alle ab 01.07.2022 eingereichten Projekte.